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Aufenthalt von EU- und EWR-Bürgern sowie deren Familien

Sie können die Daten für die Ausstellung einer Bescheinigung über das Daueraufenthaltsrecht für EU- und EWR-Bürger sowie einer Aufenthaltskarte oder Daueraufenthaltskarte für Familienangehörige von EU- und EWR-Bürgern online übermitteln.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Augsburg