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Antrag auf Erteilung einer verkehrsrechtlichen Anordnung

Baustellen, die sich auf den Straßenverkehr auswirken können, müssen besonders gesichert und entsprechend beschildert werden. Die für die Baustelle verantwortlichen Bauunternehmer müssen sich hierzu frühzeitig vor dem Beginn der Arbeiten an die Straßenverkehrsbehörde wenden.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Gemeinde Vierkirchen