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Antrag auf vorübergehenden Wasserbezug/Bauwasser (Verwaltungsgemeinschaft Neumarkt i.d.OPf.)

Hier können Sie eine vorübergehenden Wasserbezug/Bauwasser beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Verwaltungsgemeinschaft Neumarkt i.d.OPf.