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Wasserrechtliche Erlaubnis - Grundwasserwärmepumpe

Hier können Sie eine wasserrechtliche Erlaubnis zum Betrieb einer Grundwasserwärmepumpe gemäß §8 WHG, Art. 15BayWG i.V.m. Art. 70 BayWG beantragen

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Fürth