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Pfandleihgewerbe (Erlaubnis); Beantragung

Wenn Sie Geld als (zins- und kostenpflichtiges) Darlehen gegen Verpfändung von beweglichen Gegenständen verleihen, benötigen Sie eine Erlaubnis. Die Erlaubnis kann natürlichen oder juristischen Personen erteilt werden.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Stadt Augsburg