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Unbedenklichkeitsbescheinigung; Beantragung

Eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung wird insbesondere für gewerberechtliche Erlaubnisse benötigt und bestätigt, dass für die Antrag stellende Person keine steuerlichen Verbindlichkeiten bei der Stadt Augsburg bestehen (z. B. Gewerbesteuer-, Grundbesitzabgabenforderungen).

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Stadt Augsburg