Logo Bayernportal

Datenerfassung Versandapotheken - Versandhandelserlaubnis (Landratsamt Augsburg)

Apotheken, die im Besitz einer Versandhandelserlaubnis sind, dürfen Arzneimittel im Wege des Versands in Verkehr bringen. Diese Apotheken sind berechtigt, an Patientinnen und Patienten in Deutschland und in anderen Mitgliedsstaaten der EU Arzneimittel zu versenden. Die Versandhandelserlaubnis kann online beantragt werden.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Augsburg