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Landratsamt Regen

überörtliche Kassenprüfungen

Durchführung turnusgemäßer überörtlicher Kassenprüfungen bei den Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften, Zweckverbänden und sonstigen öffentlich-rechtlichen kommunalen Zusammenschlüsse mit eigener Rechtspersönlichkeit, die nicht Mitglied des Bayer. Kommunalen Prüfungsverbandes sind. Durch die Kassenprüfungen werden die ordnungsgemäße Einrichtung der Kassen (einschließlich der Zahlstellen), die ordnungsgemäße Erledigung der Kassengeschäfte und das Zusammenwirken mit der übrigen Gemeindeverwaltung geprüft (siehe Art. 106 GO).