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Landratsamt Regen

überörtliche Rechnungsprüfungen

Durchführung turnusgemäßer überörtlicher Rechnungsprüfungen bei den Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften, Zweckverbänden und sonstigen öffentlich-rechtlichen kommunalen Zusammenschlüsse mit eigener Rechtspersönlichkeit, die nicht Mitglied des Bayer. Kommunalen Prüfungsverbandes sind. Die überörtliche Rechnungsprüfung erstreckt sich auf die Einhaltung der für die kommunale Wirtschaftsführung geltenden Vorschriften und Grundsätze, sie umfasst auch die Wirtschaftsführung der kommunalen Eigenbetriebe sowie die Betätigung der Gemeinde bei privatrechtlichen Unternehmen. Der Inhalt der überörtlichen Rechnungsprüfung ist in den Kommunalgesetzen (z.B. Art 106 GO) einheitlich für alle Prüfungsorgane geregelt. Die jeweilige Rechnungsprüfung ist grundsätzlich keine vollständige Prüfung; sie beschränkt sich in der Regel auf eine angemessene Zahl von Prüfungsgebieten und Stichproben. Die Auswahl der Prüfungsgebiete orientiert sich insbesondere nach der Schwierigkeit und der finanziellen Bedeutung.