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Landratsamt Regen

Besondere Prüfungen

Durchführung besonderer überörtlicher Prüfungen - auf Antrag der Körperschaften des Prüfungsbereiches - und auf Ersuchen der Rechtsaufsichtsbehörden, soweit die zu prüfenden Körperschaften nicht Mitglied des Bayer. Kommunalen Prüfungsverbandes sind. Bei besonderen Prüfungen, wie Wirtschaftlichkeitsprüfungen werden Teilbereiche des Inhaltes einer überörtlichen Rechnungsprüfung erfasst.