Wenn Sie den Gewerbebetrieb aufgeben oder verlegen, müssen Sie dies anzeigen.
Die Eintragung in die Handwerksrolle ist beim selbständigen Betrieb eines zulassungspflichtigen Handwerks als stehendes Gewerbe notwendig. Voraussetzung für die Eintragung in die Handwerksrolle ist der Nachweis der beruflichen Qualifikation.
Die Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit müssen Sie gegenüber dem zuständigen Finanzamt unmittelbar anzeigen und zusätzlich den entsprechenden Fragebogen zur steuerlichen Erfassung (siehe unter Registerkarte "Beschreibung") abgeben.
Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Sozialversicherung anzumelden.
Wenn Sie Arbeitslosengeld 1 beziehen und ein Unternehmen gründen möchten, können Sie dafür unter bestimmten Voraussetzungen eine finanzielle Unterstützung erhalten.
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